Rauchwarnmelderpflicht in Bayern:
Seit dem 31.12.2017 ist die Übergangsfrist der Rauchwarnmelderpflicht in Bayern für bestehende Haushalte beendet. Alle Schlafräume und dessen Fluchtwege (Flure, weitere Zimmer,...), sowie Fluchtwege von Aufenthaltsräume (z.B. Wohnzimmer) müssen ab jetzt mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Wir bieten Ihnen ausgesuchte und qualitative Geräte, sowie dessen Einbau und Wartung an. Weitere Infos hier.
Berufspolitik - Was ändert sich 2013:
Seit dem 01.01.2013 ist laut Gesetz jeder Hausbesitzer selbst verantwortlich, die Kehr- und Überprüfungsarbeiten termingerecht nach dem Feuerstättenbescheid durchführen zu lassen. Wir werden Sie aber weiterhin ohne verbindliche Verträge wie bisher zu diesen Terminen aufsuchen und unsere Arbeiten anbieten. Dadurch bleibt, wenn man das möchte, alles beim Alten.
Außerdem dürfen nun andere gelernte Kaminkehrer Kehrarbeiten und zertifizierte Kaminkehrer Messarbeiten durchführen. Bei sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ist weiterhin der bevollmächzigte Bezirkskaminkehrermeister zuständig, z. B. bei der alle 3,5 Jahre erforderlichen Feuerstättenschau, der Ausstellung des Feuerstättenbescheids, Abnahmen neu errichteter Öfen, Heizungen und Kaminen, etc.
Info Gashausschau:
Seit 2008 ist laut der TRGI (Technische Regel der Gas Installation) eine jährliche Gashausschau bei allen Gasleitungen vorgeschrieben. Diese kann man mit ein bisschen Fachwissen selbst durchführen, zugelassene Checklisten findet man im Internet. Besser ist, Sie beauftragen einen Fachkundigen, den Kaminkehrer oder einen Heizungsbauer, der Ihnen auch einen Prüfbericht als Nachweis ausstellt.
Wir bieten Ihnen diese Überprüfung professionell an. Wir haben uns z. B. mit einem sehr empfindlichem Gasspürgerät ausgestattet, um selbst kleinste sonst nicht feststellbare Leckagen zu erkennen. Diese kann man zur Vorsorge reparieren lassen oder sie werden von uns zur weiteren Beobachtung markiert, bis der Wert sich dem Grenzwert nähert.
Info Energiepass:
Seit Januar 2013 ist es Pflicht, bei jedem Haus oder jeder Wohnung beim Vermieten oder Verkaufen einen Energiepass vorweisen zu können. Somit können Mieter oder Käufer Heizkosten anhand einer Energieeffizienzskala in etwa vorausberechnen. Die Ausstellung eines zugelassenen Passes biete ich Ihnen als geprüfter Energieberater der Handwerkskammer gerne an. Kombinieren kann man diesen mit einer Sanierungseffizienzübersicht (was bringen einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Fensteraustausch, Außenwanddämmung,...) oder einem Wärmecheck mittels Wärmebildkamera.